Es tut sich etwas in der Rundlingsregion: Neue Förderanträge zum nächsten Stichtag am 15.09.2022 möglich

Die Dorfentwicklung in der Rundlingsregion geht weiter voran. Während die ersten Projekte schon abgeschlossen sind, sind weitere Förderanträge zum nächsten Stichtag am 15. September dieses Jahres in den 19 beteiligten Dörfern möglich. 

Um die möglichen Antragstellerinnen und Antragsteller zu beraten, waren nun Mitarbeiterinnen des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg gemeinsam mit Umsetzungsbegleiter Volker Warnecke, Denkmalpflegerin Kerstin Duncker (untere Denkmalschutzbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg) und Vertreterinnen und Vertretern der Samtgemeinde Lüchow in den Dörfern der sechs beteiligten Gemeinden unterwegs. Auch Samtgemeindebürgermeister Sascha Liwke schloss sich der Gruppe einen Tag an. 

Auf dem Programm stand die Besichtigung von 18 Höfen, deren Besitzerinnen und Besitzer sich vorstellen können, einen Förderantrag für die Sanierung oder Umnutzung ihres Wohnwirtschaftsgebäudes oder eines Nebengebäudes zu stellen. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Vor-Ort-Beratung positiv auf die Förderanträge auswirkt, da wichtige Hinweise zur Gestaltung und Förderfähigkeit bei der Kostenzusammenstellung und Einholung von Handwerkerangeboten gleich mitberücksichtigt werden können. Vor Ort lässt sich im Zusammenspiel mit der Denkmalpflege vieles leichter klären und abstimmen“, erklärte Cornelia Schwanemann vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, die die Dorfentwicklung in der Rundlingsregion betreut und entsprechende Förderanträge bearbeitet. Claudia Lange von der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat dabei auch die Weltkulturerbe-Bewerbung im Blick und merkte an, dass das Dorfentwicklungsprogramm für die "Dorfregion Siedlungslandschaft Rundlinge im Wendland" auch aus dem Antragsverfahren der Samtgemeinde zur Anerkennung der Siedlungslandschaft als Weltkulturerbe durch die UNESCO resultiere. Mit den durchgeführten Maßnahmen könne die Region bis zu einer möglichen Anerkennung weiter nach vorne gebracht werden. 

Durch die Dorfentwicklung sollen Vorhaben zum Erhalt oder Umnutzung von ortsbildprägender Bausubstanz gefördert werden. Davon gab es an den drei Tagen reichlich zu sehen. Insbesondere der Umbau von leerstehenden Scheunen und Wirtschaftsteilen zu Wohnungen bildete einen Schwerpunkt in der Beratung. Umsetzungsbegleiter Volker Warnecke machte deutlich: "Wenn wir vor den oft schon sehr sanierungsbedürftigen Gebäuden stehen, sehen wir das erhaltenswerte Potential, das in diesen für diese Region ortstypischen Gebäuden liegt. Wir sind dann froh, über die Förderung des Landes einen Anreiz für eine Sanierung anbieten zu können.“ Da Wohnraum in der Rundlingsregion knapp sei und durch eine Umnutzung eine Innenverdichtung der leerstehenden Gebäude erfolge, seien solche Projekte auch immer ein Gewinn für die Region. 

Kerstin Duncker von der Denkmalpflege ergänzte: „Im Spannungsfeld zwischen neuer Nutzung und Denkmalpflege zeigt sich immer wieder, dass es bauliche Lösungen gibt, die allen Beteiligten gerecht werden." So gab es auch wieder interessante Bauwerke mit lang zurückreichender Geschichte zu sehen, zum Beispiel sogenannte “Schweinepaläste“ – Schweineställe aus der Zeit um 1900, die neben der Schweinehaltung auch andere Funktionen (Backhaus, Futterküche, Lagerräume u.a.) in zweigeschossigen Nebengebäuden ermöglichten und heute häufig leer stehen. Auch das ein oder andere funktionsfähige integrierte Backhaus könnte im Rahmen der Dorfentwicklung saniert werden. 

Hintergrund

Die Dorfentwicklung hat im Jahr 2017 begonnen. Seitdem wurden schon 95 Vorhaben gefördert und Zuwendungen über rund 3,37 Millionen Euro ausgesprochen. Die Förderungen kommen dabei nicht nur den Eigentümern der Gebäude zugute, sondern Vervielfältigen sich in der hiesigen Wirtschaft. Das Investitionsvolumen beträgt rd. 10,7 Millionen Euro für die Region. Bei 21 Projekten entstanden neue Wohnungen durch Umnutzung oder Revitalisierung von Leerständen, weitere sind in Planung. Beteiligt sind die Dörfer Bausen, Bussau, Diahren, Dolgow, Ganse, Granstedt, Gühlitz, Güstritz, Jabel, Klennow, Köhlen, Kremlin, Lensian, Lübeln, Mammoißel, Prießeck, Püggen, Satemin und Schreyahn. 

Für das laufende Jahr stehen weitere hohe Förderzusagen an. Stichtag für neue private Anträge ist nach dem derzeitigen Stand der 15.09.2022. Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsens können zurzeit private Vorhaben mit bis zu 30 Prozent der Kosten bei der Sanierung oder Umnutzung von ortsbildprägender Bausubstanz gefördert werden. Die Förderbeträge sind in der Höhe gedeckelt. Die Förderrichtlinie wird zurzeit überarbeitet, so dass es hier Anpassungen geben kann. 

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Cornelia Schwanemann vom Amt für regionale Landesentwicklung unter: Tel.:04131 6972-338 oder E-Mail: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 Foto 1 DE Lüchow

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: ArL Lüneburg 

BU Foto 1: von links: Cornelia Schwanemann (ArL), Claudia Lange (SG Lüchow), Sascha Liwke (SG Lüchow), Kerstin Duncker (Lkr. Lüchow-Dannenberg), Gabriele Tödter (ArL), Selina Gäfers (SG Lüchow), Udo Schulz (SG-Lüchow)